Die dunkle Seite der Asse

In letzter Zeit ist es ruhig geworden, sowohl auf diesem Blog (Urlaub und unglaublich Streß auf Arbeit) als auch um eines meiner Lieblingsthemen: die Asse. Aktuell bin auch ich nicht so umfassend informiert, wie dort der Stand der Dinge ist. Entsprechend den letzten Meldungen (Stand: 01.06.2012) scheint es mit dem Anbohren der ersten Kammern voranzugehen. Für heute aber will ich da nicht weiter drauf eingehen und mich einem anderen Thema rund um die Asse widmen und einen Blick in deren Vergangenheit werfen.

Kürzlich habe ich mir mal wieder einen Bericht des Helmholtz Zentrums München herausgeholt. Unter dem Titel AG Asse Inventar – Abschlussbericht wurde am 31.08.2010 eine recht umfassende Übersicht zu den in der Asse zwischen 1968 und 1978 eingelagerten Abfällen veröffentlicht. Hintergrund war, dass ab dem 01.01.2009 das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) der neue Betreiber der Asse geworden ist um die Schachtanlage, die bis dahin unter Bergrecht betrieben wurde, den Anforderungen des Atomrechtes entsprechend schließen zu können. Da das Atomrecht in seinen Anforderungen vor allem unter strahlenschutzrechtlichen Aspekten wesentlich restriktiver als das Bergrecht ist, wurde es notwendig, das eingelagerte Inventar neu zu erfassen.

Das Helmholtz Zentrum München (früher die Gesellschaft für Strahlenforschung) war bis zum 31.12.2008 der Betreiber gewesen und deren Mitarbeiter in Jülich hatten teilweise uralte Akten (sofern noch vorhanden) aus den Archiven geholt und diese ausgewertet. Auch Rückfragen zu den ermittelten Ablieferern von radioaktiven Abfällen in die Asse erfolgten. Und so wurde ein recht umfassendes Bild über die in der Asse lagernden Abfälle gewonnen. Leider kamen da auch einige unschöne Dinge an’s Licht.

Ein paar unschöne Dinge …

Der Bericht selber ist ja doch recht alt und vieles will ich hier nicht nochmal aufwärmen. So wurde schon damals berichtet, dass beispielsweise die Menge des mittelradioaktiven Abfalls wesentlich höher zu sein scheint, als zunächst angenommen: so ging man lange Zeit davon aus, dass 1.293 Fässer mit mittelradioaktiven Abfall in der Asse lagern, nun musste man aber diese Zahl auf 14.779 Stück erhöhen. Seinerzeit wurden die Fässer nämlich mit einer Betonabschirmung versehen, so dass die Strahlung an der Oberfläche nicht mehr so stark war und eine Einordnung als schwachradioaktiver Abfall erfolgen konnte.

Aber auch an anderer Stelle wurde wohl immer mal wieder gemauschelt. Hier möchte ich auf das Kapitel 7 im Bericht verweisen. Dieses besteht aus Altunterlagen zum Schriftverkehr. In diesen Notizen und Mitschriften zeigt sich, dass es immer wieder Anfragen gab, die Bestimmungen und Grenzwerte zu umgehen oder Dinge einzulagern, die dort nicht hingehören. Sowas ist natürlich nicht zu tolerieren und hat wohl auch dazu geführt, dass die Asse heute den traurigen Ruf hat, den sie hat.

Nicht zuletzt ist auch die Tatsache, dass, entgegen den ursprünglich rund 11 kg Plutonium in Wirklichkeit ca. 28 kg dieses Elementes dort gelagert wurden. Allerdings gilt hier zu bedenken, dass es keinen Widerspruch zur Aussage gibt, in der Asse lagert kein hochradioaktiver Abfall. Denn als Grenzwert wurde unter anderem vereinbart, dass ein eingelagertes Fass in der Asse jeweils bis maximal 15 Gramm Uran-235, Uran-238 oder Plutonium enthalten darf. Und so verteilen sich die Plutoniummassen recht breit auf die Fässer was es natürlich aber umso schwerer macht, diese zu extrahieren.

… aber auch einiges Gutes

Andererseits konnte in dem Bericht auch das ein oder andere gute Fazit gezogen werden. So sind von den ursprünglich 14.779 Fässern mit mittelradioaktiven Abfall aufgrund von Zerfallsprozessen “nur” noch 8.465 Fässer in diese Kategorie einzuordnen (siehe Kapitel 6 des Berichts).

Ferner wurde

aus dem Schriftverkehr [...] ersichtlich, dass die Mitarbeiter vor Ort beim Feststellen von Abweichungen von den Annahmebedingungen die Einhaltung anmahnten und die Annahme auch tatsächlich verweigerten und die Fässer auf Kosten der Ablieferer zurücksandten. [...] Weitreichende  Konsequenzen,  z. B.  der  endgültige  Ausschluss  einzelner Firmen von der Ablieferung, wurden jedoch nicht gezogen.

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