Wer zahlt für den Müll?
Der radioaktive Abfall, der im Rahmen der friedlichen Nutzung der Kernenergie anfällt, muss über sehr lange Zeiträume und unter Berücksichtigung besonderer Bedingungen endgelagert werden. Hierfür wird die Verbringung in tiefe geologische Formationen als beste Möglichkeit präferiert. Allerdings gelten für diesen Abfall besondere Anforderungen: so kommt nicht das normale Bergrecht (BBergG) sondern das wesentlich strengere und restriktivere Atomgesetz (AtG) zur Anwendung. Das und die teilweise sehr langen Zeiträume sowie die hohen technischen Anforderungen machen den Prozess der Entsorgung sehr kostenintensiv. Und immer wieder wird dann die Frage gestellt, wer denn für diese Kosten aufzukommen hat. Weiterlesen

